Mit Inkrafttreten der EU-Marktmissbrauchsverordnung („MAR“) ab dem 3. Juli 2016 müssen gemäß Art. 19 MAR die Mitglieder des Verwaltungsrats und des Geschäftsführenden Direktoriums der Mensch und Maschine SE, sowie in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen, den Erwerb und die Veräußerung von MuM Aktien sowie von anderen Wertpapieren und Rechten melden, die einen Bezug zur MuM Aktie haben (z. B. Optionsscheine).